Corona-Ausbildungsprämie: Fristen verlängert! 25. Mai 2021

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ soll von der Pandemie betroffene kleine und
mittlere Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsprämien unterstützen.

Am 11. Dezember 2020 wurden die zugehörigen Förderrichtlinien aktualisiert.
Die Änderungen gelten rückwirkend: Förderanträge können innerhalb von drei Monaten
auch für bestehende Ausbildungsverhältnisse gestellt werden, die bisher
von einer Förderung ausgeschlossen waren.

Neue Regelungen ab dem 1. Juni 2021

Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen, erhöht sich die Förderung
auf 4.000 Euro (Ausbildungsprämie) beziehungsweise 6.000 Euro (Ausbildungsprämie plus).

Zudem können ab diesem Zeitpunkt Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten 
die entsprechenden Förderungen beantragen.

Antrag auf Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für Berufsausbildungen mit
Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 – Dieser Antrag wird voraussichtlich ab der 22. Kalenderwoche zur Verfügung stehen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gefördert werden Ausbildungsbetriebe, die im Zeitraum vom April bis Dezember 2020 einen
    Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden
    Monaten oder von durchschnittlich mindestens 30 Prozent in fünf zusammenhängenden
    Monaten gegenüber dem Vorjahr erlitten haben.
  • Kurzarbeit wird auch im zweiten Halbjahr 2020 statt wie bisher nur im ersten berücksichtigt.
  • Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung
    werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert.
  • Die Übernahme von Auszubildenden (z.B. vor dem Hintergrund einer Insolvenz des Ursprungsbetriebs)
    wird unabhängig von den Betriebsgrößen bis zum 30. Juni 2021 gefördert.

Mit der Umsetzung würde die Bundesagentur für Arbeit beauftrag.
Für weitere Informationen hier klicken.

Antrag: Hier klicken.

Natürlich steht Ihnen das Team vom JOBSTARTERplus Projekt gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Beantragung.

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