Corona und Ausbildung- was bleibt, was ändert sich? 29. April 2020

Die Corona-Krise hat nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit oder Einschränkungen im privaten
Bereich zur Folge, sondern auch ganz konkret auf Unternehmen, Auszubildende und Schüler.
Viele Fragen stellen sich in dieser noch nie da gewesenen Situation: Werden die Prüfungen verschoben?
Bleibt es beim Ausbildungsstart im August bzw. September 2020?

Viele Unternehmen haben inzwischen gehandelt und ihre Arbeitnehmer in Homeoffice oder
Kurzarbeit „geschickt“. Aber, geht das für Auszubildende auch?
Was machen Unternehmen mit ihren Auszubildenden, wenn keine Berufsschule ist?

Momentan ist die Lage in Bayern folgende:

  • Die Schulen bleiben grundsätzlich bis zum 11. Mai geschlossen
  • Aber: Ab dem 27. April kehren die Abschlussklassen wieder zurück an die Schulen.
    Aktuelle Informationen zu den Schularten und Jahrgangsstufen finden Sie hier
  • Auch ab dem 27. April  besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das heißt, falls Ihre Auszubildenden oder Schüler mit dem ÖPNV in den Ausbildungsbetrieb oder die Berufsschule fahren müssen, gilt Maskenpflicht!
  • Wann alle übrigen Jahrgänge zurück an die Schulen dürfen, ist noch offen.
  • Der Ausbildungsstart im August bzw. September 2020 bleibt vorerst bestehen.
  • Bei der HWK werden geplante Termin der Ausbildungsprüfungen verschoben (aktuelle Daten unter HWK-Prüfungstermine)
  • Die IHK lässt zwischen dem 16.03. und Ende April 2020 ausgefallene Zwischenprüfungen ersatzlos entfallen. Das heißt, diese Prüfungen müssen auch nicht nachgeholt werden. Die Prüflinge sollen von der zuständigen IHK dennoch zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass alle anderen Zulassungskriterien erfüllt sind.

Sehr gute und regelmäßig aktualisierte Informationen zum Thema Ausbildung und Corona finden Sie hier:

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